Die Beschwerde der Klägerinnen gegen den die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 1. Kammer - vom 3. Juni 2022 wird zurückgewiesen.
Die Klägerinnen tragen die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I. Die Klägerinnen begehren Prozesskostenhilfe für ihre auf die Erteilung einer Befreiung von der Schulpflicht gerichteten Klage.
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