Auf die Berufung des Beklagten wird das am 25. April 2018 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz zu tragen.
III.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. V.
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