Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 06. September 2016 -
Der Wert des Streitgegenstandes wird für beide Instanzen auf 7.500,00 Euro festgesetzt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens - einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die für erstattungsfähig zu erklären sind - hat die Antragstellerin zu tragen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|