VG Neustadt a.d.W., vom 16.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 245/15
Abstandsgebot; Aktivlegitimation des Grundstückspächters; Altbestand; Amtshaftungsanspruch; angemessener Sicherheitsabstand; Anspruch auf Entschädigung wegen enteignungsgleichen Eingriffs; Außenbereichsinsel; Baurecht; Bauvoranfrage; Bescheidungsfähigkeit; Bestimmtheit; Brandgefahr; Brandrisiko; Brandschutz; Eigenart; Eigenart der näheren Umgebung; Einfügen; erdrückende Wirkung; Feststellungsinteresse; Fortsetzungsfeststellungsklage; Fremdkörper; gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse; Innenbereich; Lärmimmissionen; LKW-Verkehr; Maß der baulichen Nutzung; prägende Wirkung; Risikovorsorge; Rücksichtnahme; Rücksichtnahmegebot; Trennungsgebot; Verwaltungsproessrecht; zerstörter Altbestand; Zivilprozess
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.10.2017 - Aktenzeichen 8 A 10859/17.OVG
DRsp Nr. 2017/16208
Abstandsgebot; Aktivlegitimation des Grundstückspächters; Altbestand; Amtshaftungsanspruch; angemessener Sicherheitsabstand; Anspruch auf Entschädigung wegen enteignungsgleichen Eingriffs; Außenbereichsinsel; Baurecht; Bauvoranfrage; Bescheidungsfähigkeit; Bestimmtheit; Brandgefahr; Brandrisiko; Brandschutz; Eigenart; Eigenart der näheren Umgebung; Einfügen; erdrückende Wirkung; Feststellungsinteresse; Fortsetzungsfeststellungsklage; Fremdkörper; gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse; Innenbereich; Lärmimmissionen; LKW-Verkehr; Maß der baulichen Nutzung; prägende Wirkung; Risikovorsorge; Rücksichtnahme; Rücksichtnahmegebot; Trennungsgebot; Verwaltungsproessrecht; zerstörter Altbestand; Zivilprozess
1. Zur Bestimmtheit einer Bauvoranfrage, die auf die "grundsätzliche" bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens gerichtet ist.2. Zur bauplanungsrechtlich grundsätzlich zulässigen Wiedererrichtung einer durch einen Großbrand vollständig zerstörten Lagerhalle in der Nähe von Wohnbebauung.3. Der von Gebäuden ausgehenden Brandgefahr ist in aller Regel durch gebäudebezogene Schutzmaßnahmen zu begegnen. Eine darüberhinausgehende Risikovorsorge durch Wahrung eines angemessenen Sicherheitsabstands hat - vorbehaltlich der Anforderungen des Störfallrechts - grundsätzlich durch Bauleitplanung zu erfolgen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.