OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 29.01.2009
1 LA 117/08
Normen:
BGB § 162 Abs. 2; BGB § 242; BGB § 464 Abs. 2; BGB § 1018; BGB § 1019; BGB § 1090; BauGB § 24 Abs. 1; BauGB § 24 Abs. 2; BauGB § 28 Abs. 1; BauGB § 28 Abs. 2 S. 1; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:

Abstellen auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung bei einer gerichtlichen Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Vorkaufsrechtsausübung; Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen der Vorkaufsrechtsausübung im Zeitpunkt des Eintritts der zivilrechtlichen Gestaltungswirkung bei Ausübung dieses Rechts durch Verwaltungsakt; Umfang der gerichtlichen Überprüfbarkeit der Ermessensentscheidung einer Gemeinde über die Ausübung des Vorkaufrechts gem. § 28 Abs. 2 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB); Auswirkungen einer kaufvertraglichen Vereinbarung über die Nutzung eines in einem Bebauungsplan zur Wohnbebauung vorgesehenen Grundstücks als landwirtschaftliche Nutzfläche zur Tierhaltung

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29.01.2009 - Aktenzeichen 1 LA 117/08

DRsp Nr. 2011/4452

Abstellen auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung bei einer gerichtlichen Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Vorkaufsrechtsausübung; Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen der Vorkaufsrechtsausübung im Zeitpunkt des Eintritts der zivilrechtlichen Gestaltungswirkung bei Ausübung dieses Rechts durch Verwaltungsakt; Umfang der gerichtlichen Überprüfbarkeit der Ermessensentscheidung einer Gemeinde über die Ausübung des Vorkaufrechts gem. § 28 Abs. 2 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB); Auswirkungen einer kaufvertraglichen Vereinbarung über die Nutzung eines in einem Bebauungsplan zur Wohnbebauung vorgesehenen Grundstücks als landwirtschaftliche Nutzfläche zur Tierhaltung