BVerwG - Urteil vom 20.05.2010
4 C 7.09
Normen:
BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 35 Abs. 1; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1, 3; BauGB § 36 Abs. 1 S. 1; BauGB § 36 Abs. 2 S. 1; BauGB § 214; BImSchG § 7; BNatSchG § 42 Abs. 1 Nr. 2;
Fundstellen:
BauR 2010, 1879
DVBl 2010, 1235
DVBl 2010, 197
NuR 2010, 640
UPR 2010, 391
ZfBR 2010, 675
Vorinstanzen:
VG Gießen, vom 04.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 E 2538/05
VGH Hessen, vom 17.06.2009 - Vorinstanzaktenzeichen VGH 6 A 630/08

Abwägung erheblicher öffentlicher Belange gem. § 35 Abs. 3 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gegen das Interesse Bauwilliger bei einer Konzentrationsflächenplanung; Inanspruchnahme des Außenbereichs für die Errichtung von Vorhaben i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB durch eine von der Ermächtigung zur Konzentrationsflächenplanung gebrauchmachende Gemeinde; Aktivierung öffentlicher Belange als Genehmigungshindernis nach Feststellung der Wirksamkeit der Planung aufgrund fehlerfreier Abwägung oder Unbeachtlichkeit von Abwägungsmängeln gem. § 214 BauGB hinsichtlich der Zulassung eines Vorhabens auf einer Konzentrationsfläche; Vorwirkung eines in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplans auf künftige nach einem aktuellen Flächennutzungsplan noch in einer Konzentrationsfläche liegenden Ausschlussflächen; Überprüfung der Voraussetzungen des § 35 BauGB auf das Rechtsmittel einer Gemeinde im Falle der Verpflichtung der Verwaltungsbehörde zur Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Außenbereichsvorhabens; Ersetzung eines versagten gemeindlichen Einvernehmens durch ein Gericht

BVerwG, Urteil vom 20.05.2010 - Aktenzeichen 4 C 7.09

DRsp Nr. 2010/13945

Abwägung erheblicher öffentlicher Belange gem. § 35 Abs. 3 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gegen das Interesse Bauwilliger bei einer Konzentrationsflächenplanung; Inanspruchnahme des Außenbereichs für die Errichtung von Vorhaben i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB durch eine von der Ermächtigung zur Konzentrationsflächenplanung gebrauchmachende Gemeinde; Aktivierung öffentlicher Belange als Genehmigungshindernis nach Feststellung der Wirksamkeit der Planung aufgrund fehlerfreier Abwägung oder Unbeachtlichkeit von Abwägungsmängeln gem. § 214 BauGB hinsichtlich der Zulassung eines Vorhabens auf einer Konzentrationsfläche; Vorwirkung eines in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplans auf künftige nach einem aktuellen Flächennutzungsplan noch in einer Konzentrationsfläche liegenden Ausschlussflächen; Überprüfung der Voraussetzungen des § 35 BauGB auf das Rechtsmittel einer Gemeinde im Falle der Verpflichtung der Verwaltungsbehörde zur Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Außenbereichsvorhabens; Ersetzung eines versagten gemeindlichen Einvernehmens durch ein Gericht