Die am 9. August 2022 bekannt gemachte 4. Änderung des Bebauungsplans "Westlich der K**************-Straße" wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt.
II.Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragsteller wenden sich gegen die im Wege des beschleunigten Verfahrens ergangene 4. Änderung des Bebauungsplans "Westlich der K**************-Straße". Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren begehren sie deren Außervollzugsetzung.
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