OVG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 16.12.2020
8 C 11816/19.OVG
Normen:
BauGB § 1 Abs. 3 S. 1; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; BauGB § 34 Abs. 2;
Fundstellen:
DVBl 2021, 1323
ZfBR 2021, 448

Abwägungsfehlerfreie Überplanung einer ca. 4.500 qm großen Freifläche in einer ländlichen Gemengelage als reines Wohngebiet; Merkmal des Einfügens bei einer hobbymäßigen Pferdehaltung in einer ländlich geprägten Gemengelage

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.12.2020 - Aktenzeichen 8 C 11816/19.OVG

DRsp Nr. 2021/977

Abwägungsfehlerfreie Überplanung einer ca. 4.500 qm großen Freifläche in einer ländlichen Gemengelage als reines Wohngebiet; Merkmal des Einfügens bei einer hobbymäßigen Pferdehaltung in einer ländlich geprägten Gemengelage

1. Zur - abwägungsfehlerfreien - Überplanung einer ca. 4.500 m2 großen Freifläche in einer ländlichen Gemengelage als reines Wohngebiet.2. Zum Merkmal des Einfügens i.S.d. § 34 Abs. 1 BauGB bei einer hobbymäßigen Pferdehaltung in einer ländlich geprägten Gemengelage.

Tenor

Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 3 S. 1; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; BauGB § 34 Abs. 2;

Tatbestand

Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan der Antragsgegnerin "N.".