Auf den Normenkontrollantrag der Antragstellerin zu 3 wird der Bebauungsplan "Hubäcker III" der Gemeinde Baltmannsweiler vom 1. Juli 2014 für unwirksam erklärt, soweit er auf den Grundstücken FlSt. Nr. 169, 170, 171 und 173 einen Geh- und Radweg in südöstlicher Richtung zur Alfredstraße festsetzt.
Die Anträge der Antragsteller zu 1 und zu 2 werden abgewiesen.
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