VGH Bayern - Beschluss vom 24.07.2019
22 ZB 19.132
Normen:
BImSchG § 3 Abs. 5; BImSchG § 22 Abs. 1;

Abwehranspruch von Bewohnern gegen die von der Straßenbeleuchtung ausgehende Blendwirkung; Bemessung der Zumutbarkeit der Lichtimmission von Straßenlaternen

VGH Bayern, Beschluss vom 24.07.2019 - Aktenzeichen 22 ZB 19.132

DRsp Nr. 2019/12715

Abwehranspruch von Bewohnern gegen die von der Straßenbeleuchtung ausgehende Blendwirkung; Bemessung der Zumutbarkeit der Lichtimmission von Straßenlaternen

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BImSchG § 3 Abs. 5; BImSchG § 22 Abs. 1;

Gründe

I.