VGH Bayern - Beschluss vom 02.12.2019 (4 C 19.2081)
I. Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Anhörungsrügeverfahrens. 1. Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 15. Oktober 2019, mit dem der Senat die Beschwerde der Beklagten [...]