VGH Bayern - Urteil vom 05.11.2019
15 N 16.1840
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; BauGB § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3;

Unwirksamkeit einer Einbeziehungssatzung; Erweiterung einer Ortsabrundungssatzung; Fehlende Prägung der einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs

VGH Bayern, Urteil vom 05.11.2019 - Aktenzeichen 15 N 16.1840

DRsp Nr. 2020/378

Unwirksamkeit einer Einbeziehungssatzung; Erweiterung einer Ortsabrundungssatzung; Fehlende Prägung der einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs

Tenor

I.

Die am 24. März 2016 bekannt gemachte Einbeziehungssatzung zur 2. Erweiterung der Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil N* ... vom 20. Juli 1978 der Antragsgegnerin ist unwirksam.

II.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

III.

Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; BauGB § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3;

Tatbestand

2.