Die am 24. März 2016 bekannt gemachte Einbeziehungssatzung zur 2. Erweiterung der Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil N* ... vom 20. Juli 1978 der Antragsgegnerin ist unwirksam.
II.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
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