VGH Bayern - Beschluss vom 16.12.2019
1 ZB 18.268
Normen:
BauGB § 35 Abs. 3 S. 1; BayBO Art. 3 Abs. 1 S. 1; BayBO Art. 4 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
VG München, vom 26.09.2017 - Vorinstanzaktenzeichen M 1 K 17.2753

Kein Anspruch des Eigentümers an ein Bauvorhaben angrenzender Waldflächen auf Freihaltung des Baumfallbereichs; Nachbarliches Rücksichtnahmegebot; Zumutbarkeit von Bewirtschaftungserschwernissen; Infolge der Nachbarbebauung entstehende Verkehrssicherungspflichten oder mögliche Schadensersatzforderungen; Baumwurfgefahr

VGH Bayern, Beschluss vom 16.12.2019 - Aktenzeichen 1 ZB 18.268

DRsp Nr. 2020/1672

Kein Anspruch des Eigentümers an ein Bauvorhaben angrenzender Waldflächen auf Freihaltung des Baumfallbereichs; Nachbarliches Rücksichtnahmegebot; Zumutbarkeit von Bewirtschaftungserschwernissen; Infolge der Nachbarbebauung entstehende Verkehrssicherungspflichten oder mögliche Schadensersatzforderungen; Baumwurfgefahr

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 12.500 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 3 S. 1; BayBO Art. 3 Abs. 1 S. 1; BayBO Art. 4 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe