VGH Bayern - Beschluss vom 15.11.2019
9 ZB 19.506
Normen:
BauGB § 31 Abs. 2; BauGB § 36 Abs. 1 S. 1; BauNVO § 6 Abs. 2 Nr. 2 -7;
Vorinstanzen:
VG Ansbach, vom 06.12.2018 - Vorinstanzaktenzeichen AN 17 K 17.1631 u.a.

Erteilung eines Vorbescheids für die Errichtung eines Pflegeheims auf dem Nachbargrundstück neben Gewerbe hinsichtlich Gebots der Rücksichtnahme

VGH Bayern, Beschluss vom 15.11.2019 - Aktenzeichen 9 ZB 19.506

DRsp Nr. 2020/422

Erteilung eines Vorbescheids für die Errichtung eines Pflegeheims auf dem Nachbargrundstück neben Gewerbe hinsichtlich Gebots der Rücksichtnahme

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt die Klägerin einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 31 Abs. 2; BauGB § 36 Abs. 1 S. 1; BauNVO § 6 Abs. 2 Nr. 2 -7;

Gründe

I.

Die Klägerin, auf deren Grundstück eine Druckerei betrieben wird und sich eine Betriebshalle für den Vertrieb und die Lagerung von Messtechnik aus Stahl befindet, wendet sich gegen die Errichtung eines Pflegeheims auf dem nördlichen Nachbargrundstück. Beide Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6 "..." der Gemeinde S* ... bei Ansbach, der u.a. für das Grundstück der Klägerin überwiegend ein eingeschränktes Gewerbegebiet und für das Grundstück der Beigeladenen ein Mischgebiet festsetzt.