Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750 Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die vom Landratsamt Miltenberg dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 3. April 2019 zum Neubau eines Wohnhauses.
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