Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Beigeladene zu 1 hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Die Beigeladene zu 2 trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 7.500 Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich als anerkannter Umweltverband gegen die sofortige Vollziehbarkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für drei Windenergieanlagen, die der Beigeladenen zu 1 erteilt wurde.
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