Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin steht als Professorin auf Lebenszeit im Dienst des Antragsgegners. Dieser ordnete mit Schreiben vom 19. Dezember 2018 eine amtsärztliche Untersuchung zur Überprüfung ihrer Dienstfähigkeit an, nachdem sie seit 21. September 2018 ununterbrochen dienstunfähig erkrankt war. Dem Senat liegt ein Nachweis über die ununterbrochene Krankschreibung bis zum 9. Mai 2019 vor.
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