VGH Bayern - Beschluss vom 28.11.2019
1 NE 19.1502
Normen:
BauGB § 1 Abs. 3 S. 1; BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 2; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 2 Abs. 3;

Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile i.R.d. Berücksichtigung der Nachbarbelange wegen Verdichtung der Wohnbebauung; Zunahme des Verkehrslärms i.R.d. Abwägungsgebots

VGH Bayern, Beschluss vom 28.11.2019 - Aktenzeichen 1 NE 19.1502

DRsp Nr. 2020/461

Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile i.R.d. Berücksichtigung der Nachbarbelange wegen Verdichtung der Wohnbebauung; Zunahme des Verkehrslärms i.R.d. Abwägungsgebots

Tenor

I.

Der Antrag wird abgelehnt.

II.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

III.

Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 3 S. 1; BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 2; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 2 Abs. 3;

Gründe

I.