VGH Bayern - Beschluss vom 05.11.2019
9 CS 19.1767
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 3 Abs. 2 Nr. 1; BauNVO § 4 Abs. 2 Nr. 1; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Ansbach, vom 06.08.2019 - Vorinstanzaktenzeichen AN 9 S 19.1016

Nachbarrechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Studentenwohnheims; Gebietsbewahrungsanspruch; Gebietsprägungsanspruch; Gebot des Einfügens; Gebot der Rücksichtnahme; Voraussetzungen dererdrückenden Wirkung eines Bauvorhabens; Stellplatzmangel

VGH Bayern, Beschluss vom 05.11.2019 - Aktenzeichen 9 CS 19.1767

DRsp Nr. 2020/384

Nachbarrechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Studentenwohnheims; Gebietsbewahrungsanspruch; Gebietsprägungsanspruch; Gebot des Einfügens; Gebot der Rücksichtnahme; Voraussetzungen der"erdrückenden" Wirkung eines Bauvorhabens; Stellplatzmangel

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.500,-- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 3 Abs. 2 Nr. 1; BauNVO § 4 Abs. 2 Nr. 1; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.