Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragsteller haben gesamtschuldnerisch die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750,-- Euro festgesetzt.
I.
Die Antragsteller wenden sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (§
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