VGH Bayern - Beschluss vom 19.11.2019
15 CS 19.2000
Normen:
BayBO Art. 6 Abs. 6 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 23.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen RO 7 S 19.1645

Nachbarrechtsschutz gegen eine Baugenehmigung; Verkürzung der Abstandsflächentiefe aufgrund 16m-Privileg; Wiederholung erstinstanzlichen Vorbringens

VGH Bayern, Beschluss vom 19.11.2019 - Aktenzeichen 15 CS 19.2000

DRsp Nr. 2020/432

Nachbarrechtsschutz gegen eine Baugenehmigung; Verkürzung der Abstandsflächentiefe aufgrund 16m-Privileg; Wiederholung erstinstanzlichen Vorbringens

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Die Antragsteller haben gesamtschuldnerisch die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750,-- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BayBO Art. 6 Abs. 6 S. 1;

Gründe

I.

Die Antragsteller wenden sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (§ 80 Abs. 5 VwGO) gegen die den Beigeladenen für ein benachbartes Grundstück erteilte Baugenehmigung (Bescheid vom 9.7.2019) zur Errichtung eines "Siebenfamilienwohnhauses mit Garagen und Stellplätzen".