Das Verfahren wird eingestellt.
II.Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom 15. November 2018 ist unwirksam geworden.
III.Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
IV.Der Streitwert wird für das Verfahren in beiden Rechtszügen auf festgesetzt.
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