OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 23.09.2019 (1 O 102/19)
Die Beschwerde des Klägers wegen der angeblichen Nichtbescheidung seiner Termin- verlegungsanträge vom 20. Juli 2019, 2. August 2019 und 30. August 2019 ist unzulässig und war deshalb zu verwerfen. Die Einlegung der [...]