OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 19.02.2019
2 L 87/17
Normen:
BauGB § 29; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 3;
Vorinstanzen:
VG Magdeburg, vom 18.08.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 4 A 356/16

Klage eines Nachbarn gegen eine erteilte Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung eines Wochenendgrundstücks in ein Café im Außenbereich; Prüfung einer Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme; Hervorrufung von schädlichen Umwelteinwirkungen

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.02.2019 - Aktenzeichen 2 L 87/17

DRsp Nr. 2019/3938

Klage eines Nachbarn gegen eine erteilte Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung eines Wochenendgrundstücks in ein Café im Außenbereich; Prüfung einer Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme; Hervorrufung von schädlichen Umwelteinwirkungen

Zum Rechtsschutz eines Nachbarn gegen ein Vorhaben im Außenbereich.

Normenkette:

BauGB § 29; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 3;

Gründe

I.

Die Klägerin wendet sich gegen eine der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung eines Wochenendgrundstücks in ein Café.

Mit Bescheid vom 12.03.2015 erteilte der Beklagte der Beigeladenen auf deren Antrag vom 05.02.2014 eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines Wochenendgrundstücks in ein saisonal betriebenes Café mit Außenbewirtung mit 16 Innen- und 16 Außenplätzen auf dem Grundstück Gemarkung P., Flur A, Flurstück 45/153, mit der Lagebezeichnung C-Straße 79 in C-Stadt entsprechend den Bauvorlagen. Die Klägerin ist Miteigentümerin eines unmittelbar angrenzenden Nachbargrundstücks. Mit Schreiben vom 04.08.2015 legte sie gegen die Baugenehmigung Widerspruch ein, über den bislang noch nicht entschieden ist. Am 23.12.2016 erhob sie Untätigkeitsklage.