OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 14.02.2019
2 L 113/16
Normen:
FStrG § 8 Abs. 3; StrG LSA § 21; StrG LSA § 50 Abs. 2; StrG LSA ;
Vorinstanzen:
VG Magdeburg, vom 06.09.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 249/15

Rechtsstreit über die Heranziehung zu Sondernutzungsgebühren für die unerlaubte Nutzung öffentlicher Gemeindeflächen als Standorte für Altkleidercontainer; Erhebung einer Sondernutzungsgebühr für die Aufstellung von Wertstoffsammelbehältern bzw. Containern pro Stück oder je Platz

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.02.2019 - Aktenzeichen 2 L 113/16

DRsp Nr. 2019/3937

Rechtsstreit über die Heranziehung zu Sondernutzungsgebühren für die unerlaubte Nutzung öffentlicher Gemeindeflächen als Standorte für Altkleidercontainer; Erhebung einer Sondernutzungsgebühr für die Aufstellung von Wertstoffsammelbehältern bzw. Containern "pro Stück" oder "je Platz"

Ein Maßstab für die Sondernutzungsgebühr für die Aufstellung von Wertstoffsammelbehältern bzw. Containern "pro Stück" oder "je Platz" begegnet keinen rechtlichen Bedenken.

Normenkette:

FStrG § 8 Abs. 3; StrG LSA § 21; StrG LSA § 50 Abs. 2; StrG LSA ;

Gründe

I.

Der Kläger wendet sich gegen die Heranziehung zu Sondernutzungsgebühren für die unerlaubte Nutzung öffentlicher Gemeindeflächen als Standort für Altkleidercontainer.