Der Antragsteller richtet sich im Wege der Normenkontrolle gegen den Bebauungsplan der Antragsgegnerin Nr. 101-2 "Wochenendhausgebiet B.- See Nordseite".
Der Antragsteller ist neben seiner Tochter Miteigentümer des im Plangebiet gelegenen Flurstücks A. Das Grundstück ist mit einem Wochenendhaus bebaut.
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