OVG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 06.02.2019
2 K 40/16
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; KVG LSA § 55 Abs. 1 S. 2;

Heilung eines Fehlers bei der Ladung zu einer Gemeinderatssitzung; Abgrenzung der Innenbereichsflächen vom Außenbereich anhand der Grundstücks- und Parzellengrenzen

OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 06.02.2019 - Aktenzeichen 2 K 40/16

DRsp Nr. 2019/10151

Heilung eines Fehlers bei der Ladung zu einer Gemeinderatssitzung; Abgrenzung der Innenbereichsflächen vom Außenbereich anhand der Grundstücks- und Parzellengrenzen

1. Die Heilung eines Fehlers bei der Ladung tritt im Hinblick auf § 55 Abs. 1 Satz 2 und 3 KVG LSA nur dann ein, wenn alle stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind und keines der fehlerhaft geladenen Mitglieder den Einberufungsfehler rügt.2. Eine Abgrenzung der Innenbereichsflächen vom Außenbereich allein anhand der Grundstücks- und Parzellengrenzen genügt den Anforderungen des § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB nicht.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; KVG LSA § 55 Abs. 1 S. 2;

Tatbestand

Der Antragsteller wendet sich gegen die Klarstellungssatzung der Antragsgegnerin für den Ortsteil A-Stadt.

Der Antragsteller ist Eigentümer des im Gemeindegebiet der Antragsgegnerin gelegenen Grundstücks, Flurstück 81/30, Flur 10, der Gemarkung A-Stadt. Das Grundstück grenzt im Norden an die Straße "C" und ist südlich über einen Stichweg an die D-Straße angebunden. In westlicher Richtung ist das Grundstück mit einem Wohn- und Geschäftshaus bebaut; auf dem östlichen Teil des Grundstücks befindet sich eine ehemalige Scheune.