Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 100.000,00 Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin wendet sich gegen den Erlass der Beseitigungsanordnung für im Außenbereich errichtete Gebäude.
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