Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerin zu 1 trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750,-- Euro festgesetzt.
I.
Die rechtsmittelführende Antragstellerin zu 1 (im Folgenden: Antragstellerin) wendet sich als Nachbarin gegen eine dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für die Errichtung eines Rinderstalles.
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