Die Beschwerde wird verworfen.
II.Der Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller betreibt mit seinem Bruder - dem Antragsteller des Verfahrens 14 CS 19.618 - nach eigenen Angaben eine gewinnorientierte Teichwirtschaft, die erhebliche Fischverluste durch Kormorane erleidet. Der Beigeladene ist der Jagdausübungsberechtigte in dem Gebiet der Teiche.
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