VGH Bayern - Beschluss vom 05.12.2019
9 ZB 18.1263
Normen:
BayBO Art. 54 Abs. 2 S. 2; BauGB § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 6;
Vorinstanzen:
VG Würzburg, vom 27.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen W 4 K 17.1228

Streit um eine Beseitigungsanordnung mit Zwangsgeldandrohung; Bestimmtheit der Anordnung zur Renaturierung; Kein Berücksichtigung des Aufwands für die Beseitigungs- und Renaturierungsmaßnahmen im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung

VGH Bayern, Beschluss vom 05.12.2019 - Aktenzeichen 9 ZB 18.1263

DRsp Nr. 2020/1287

Streit um eine Beseitigungsanordnung mit Zwangsgeldandrohung; Bestimmtheit der Anordnung zur Renaturierung; Kein Berücksichtigung des Aufwands für die Beseitigungs- und Renaturierungsmaßnahmen im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,-- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BayBO Art. 54 Abs. 2 S. 2; BauGB § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 6;

Gründe

I.

Der Kläger wendet sich gegen eine Beseitigungsanordnung und eine damit verbundene Anordnung zur Renaturierung eines Wiesengrundstücks.