Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt die Klägerin.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin wendet sich gegen die von der Beklagten sich selbst erteilte Baugenehmigung zum Anbau eines Kinderhortes an der Grundschule F ...
Die Grundschule F ... befindet sich auf dem Grundstück FlNr. ... Gemarkung F ... Westlich davon liegt das Grundstück der Klägerin, FlNr. ... Gemarkung F ..., auf dem u.a. ein Hotel betrieben wird. Sämtliche Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. ... "... ..." der Beklagten, der für das Grundstück der Klägerin ein Mischgebiet und für das Schulgrundstück eine Fläche für den Gemeinbedarf - Schule - festsetzt.
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