Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20.07.2016 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Widerklage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
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