VG München, vom 15.06.1972 - Vorinstanzaktenzeichen M 9390/71
VG München, vom 26.11.1973 - Vorinstanzaktenzeichen M 286 X 73
III. VGH Bayern - Urteile vom 03.03.1976 - 321 I 72 - 23 I 74,
Änderung des Streitgegenstands; Rechtsänderung während des Revisionsverfahrens; Maßgebliches Recht bei Nachbarklagen; Zulässigkeit eines Vorhabens im unbeplanten Innenbereich; Maßstabsveränderung und Folgewirkungen; Unmittelbarer und mittelbarer Eingriff in das Eigentum; Schwerer und unerträglicher Eingriff in das Eigentum; Minderung des Grundstückswerts
BVerwG, Urteil vom 14.04.1978 - Aktenzeichen IV C 96.76; IV C 97.76
DRsp Nr. 1996/15939
Änderung des Streitgegenstands; Rechtsänderung während des Revisionsverfahrens; Maßgebliches Recht bei Nachbarklagen; Zulässigkeit eines Vorhabens im unbeplanten Innenbereich; Maßstabsveränderung und Folgewirkungen; Unmittelbarer und mittelbarer Eingriff in das Eigentum; Schwerer und unerträglicher Eingriff in das Eigentum; Minderung des Grundstückswerts
1. Klagt ein Nachbar auf Aufhebung einer Baugenehmigung, so können Rechtsänderungen, die während des Verwaltungsstreitverfahrens eintreten, im allgemeinen nicht zu Lasten des Bauherrn berücksichtigt werden (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 19. September 1969 - BVerwG IV C 18.67, Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 25).2. Zum Unterschied zwischen unmittelbaren und mittelbaren Eingriffen in das Eigentum (wie Urteil vom 26. ;ärz 1976 - BVerwG IV C 7.74, BVerwGE 50, 282).
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