Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte zu tragen.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Antragsteller dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der vollstreckbaren Kosten abwenden, sofern die Antragsgegnerin nicht vor der Vollstreckung in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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