Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 10. März 2010 -
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,-- EUR festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde des Antragstellers ist nicht begründet. Das Verwaltungsgericht hat im Ergebnis zu Recht den Antrag,
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