Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 19. November 2020, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 4.401,81 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 8. März 2019 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
3.Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 88 %, die Beklagte 12 %.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
5.Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 37.497,13 € festgesetzt.
I.
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