OLG Saarbrücken - Beschluss vom 27.11.2017
1 W 38/17
Normen:
UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2;
Fundstellen:
GRUR-RR 2018, 262
NJW-RR 2018, 669
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 27.09.2017 - Vorinstanzaktenzeichen O 34/17

Anforderungen an den Nachweis der Voraussetzungen der Klagebefugnis eines rechtsfähigen Verbandes

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.11.2017 - Aktenzeichen 1 W 38/17

DRsp Nr. 2018/3738

Anforderungen an den Nachweis der Voraussetzungen der Klagebefugnis eines rechtsfähigen Verbandes

Ein rechtsfähiger Verband, der seine Klagebefugnis auf § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG ableitet, kann seine damit verbundene Funktion der kollektiven Wahrnehmung von Mitgliederinteressen nur erfüllen, wenn ihm tatsächlich eine ausreichende Zahl von Mitgliedern angehört, deren Interessen von der Zuwiderhandlung berührt sind. Diese Voraussetzungen sind auf Verlangen des Abgemahnten auch vorgerichtlich schlüssig darzulegen.

1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen die mit Beschluss der Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen I des Landgerichts Saarbrücken vom 27.9.2017 (Az.: 7 HK O 34/17) ergangene Kostenentscheidung wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

3. Den Parteien wird Gelegenheit gegeben, binnen 1 Woche zum Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens Stellung zu nehmen, der sich aus der Differenz der aus der angefochtenen Entscheidung resultierenden Kostenbelastung des Antragstellers im Vergleich zu der mit der Beschwerde angestrebten Kostenentscheidung ergibt.

Normenkette:

UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2;

Gründe:

I.