1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen die mit Beschluss der Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen I des Landgerichts Saarbrücken vom 27.9.2017 (Az.: 7 HK
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
3. Den Parteien wird Gelegenheit gegeben, binnen 1 Woche zum Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens Stellung zu nehmen, der sich aus der Differenz der aus der angefochtenen Entscheidung resultierenden Kostenbelastung des Antragstellers im Vergleich zu der mit der Beschwerde angestrebten Kostenentscheidung ergibt.
I.
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