Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 01.02.2013 - Az:
Die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens einschließlich der durch die beiden Nebeninterventionen entstandenen Kosten hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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