VGH Bayern - Beschluss vom 25.07.2019
1 CS 19.821
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1; BauNVO § 22 Abs. 2; BayBO Art. 68 Abs. 4;
Vorinstanzen:
VG München, vom 26.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen M 11 SN 18.4582

Anforderungen an die Bestimmtheit einer Baugenehmigung; Umbau eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus; Umfang des nachbarschaftlichen Rücksichtnahmegebots bei einer Doppelhausbebauung

VGH Bayern, Beschluss vom 25.07.2019 - Aktenzeichen 1 CS 19.821

DRsp Nr. 2019/12614

Anforderungen an die Bestimmtheit einer Baugenehmigung; Umbau eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus; Umfang des nachbarschaftlichen Rücksichtnahmegebots bei einer Doppelhausbebauung

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1; BauNVO § 22 Abs. 2; BayBO Art. 68 Abs. 4;

Gründe

I.