OLG Düsseldorf - Beschluss vom 02.11.2016
VII-Verg 25/16
Normen:
VgV § 4 Abs. 2 S. 3 a.F.;

Anforderungen an die Bewertung von Zuschlagskriterien

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.11.2016 - Aktenzeichen VII-Verg 25/16

DRsp Nr. 2016/18891

Anforderungen an die Bewertung von Zuschlagskriterien

1. Ein Schulnotensystem erfüllt in Vergabeverfahren, die die unionsrechtlichen Auftrags-Schwellenwerte erreichen, die Anforderungen an die Bestimmtheit und Transparenz der Bewertungsmaßstäbe nur dann, wenn die zunächst unbestimmten Wertungsmaßstäbe des Schulnotensystems weiter aufgeklärt werden (hier: Bewertung der Erfolgsquoten bei Referenzaufträgen und Zuordnung zu Schulnoten). 2. Eine regionale Wertungsbeschränkung bei anzugebenden Referenzen stellen ein Verstoß gegen das vergaberechtliche Gleichbehandlungsgebot dar.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 30. Mai 2016 (VK 2-31/16) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 16.000 Euro

Normenkette:

VgV § 4 Abs. 2 S. 3 a.F.;

Gründe

I. Die Antragsgegnerin schrieb im März 2016 Aufträge über "Assistierte Ausbildung" nach §§ 130 SGB III und 16 SGB II für das Gebiet der Agentur für Arbeit Bayreuth-Hof öffentlich aus.