Die Berufung der Antragstellerin gegen das Endurteil des Landgericht München I vom 04.11.2020, Az.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
I.
Die Antragstellerin nimmt die Antragsgegnerin im einstweiligen Verfügungsverfahren wegen wortsinngemäßer Verletzung des deutschen Teils des Europäischen Patents EP 3 395 338 B1 auf Unterlassung in Anspruch.
I. a) b) II.
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