Die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 02.02.2017 gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 18.01.2017 -
Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
I.
Die Klägerin macht gegenüber der Beklagten Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Architektenleistungen geltend.
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