Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
III.Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,- € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen eine der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung.
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