BVerwG - Beschluss vom 16.09.2021
4 BN 6.21
Normen:
BauGB § 1a Abs. 3 S. 2; BNatSchG § 15 Abs. 2 S. 2;
Fundstellen:
ZfBR 2022, 68
Vorinstanzen:
VGH Baden-Württemberg, vom 01.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 8 S 2280/18

Anforderungen an die Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen i.R.d. Möglichkeit einer ökologischen Aufwertung

BVerwG, Beschluss vom 16.09.2021 - Aktenzeichen 4 BN 6.21

DRsp Nr. 2021/15843

Anforderungen an die Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen i.R.d. Möglichkeit einer ökologischen Aufwertung

Gemäß § 1a Abs. 3 S. 2 BauGB festgesetzte Ausgleichsmaßnahmen müssen bei prognostischer Betrachtung geeignet sein, die Flächen tatsächlich aufzuwerten.

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 1. Juli 2020 wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 30 000 € festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 1a Abs. 3 S. 2; BNatSchG § 15 Abs. 2 S. 2;

Gründe

Die auf die Zulassungsgründe nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Sie ist jedenfalls unbegründet.

1. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Antragsgegnerin beimisst.