Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer vom 12. Juli 2016 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen sowie die durch das Verfahren nach §
I.
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Fahrdienstleistungen durch die Antragsgegnerin.
Die Antragsgegnerin ist eine anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderungen i. S. d. §
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