1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Rostock vom 25.09.2020, Az.:
2. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
Die zulässige Berufung erweist sich in der Sache als nicht begründet.
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