Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller zu 1. und 2. zu 1/3, der Antragsteller zu 3. zu 1/3 und die Antragsteller zu 4. und 5. zu 1/3.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragsteller wenden sich mit ihrem Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan "Baseballanlage Hartmühlenweg (G 143)" der Antragsgegnerin.
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