OLG Nürnberg - Urteil vom 25.10.2022
3 U 2576/22
Normen:
ZPO § 91 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
LG Nürnberg-Fürth, vom 19.08.2022 - Vorinstanzaktenzeichen O 3466/22

Angebot von Fußballpokalen unter der Bezeichnung TorjägerkanoneHerkunftshinweisende Funktion einer ZeichenverwendungMarktauftritt des Markeninhabers

OLG Nürnberg, Urteil vom 25.10.2022 - Aktenzeichen 3 U 2576/22

DRsp Nr. 2022/15578

Angebot von Fußballpokalen unter der Bezeichnung "Torjägerkanone" Herkunftshinweisende Funktion einer Zeichenverwendung Marktauftritt des Markeninhabers

Bei der Frage, ob die angesprochenen Verkehrskreise der angegriffenen Zeichenverwendung eine herkunftshinweisende Funktion beimessen, kann auch der sich grundlegend von dem streitgegenständlichen Verkaufsangebot unterscheidende Marktauftritt des Markeninhabers eine Rolle spielen, wenn die dabei zu Tage tretenden Unterschiede den Eindruck verstärken, dass die auf der beanstandeten Website angebotenen Produkte nicht vom Markeninhaber oder einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 19.08.2022, Az. 4 HK O 3466/22, abgeändert: Die Beschlussverfügung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 27.06.2022, Aktenzeichen: 4 HK O 3466/22, wird aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

2.

Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Beschluss

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 100.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

ZPO § 91 Abs. 1 S. 1;

Gründe

A.