Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 3. März 2016 - AN 3 K 14.1562 und AN 3 K 14.1557 - wird abgelehnt.
II.Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 11.741,27 € festgesetzt.
Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zuzulassen, bleibt ohne Erfolg. Denn die vom Kläger innerhalb der Begründungsfrist des §
1. An der Richtigkeit des angegriffenen Urteils bestehen keine ernstlichen Zweifel im Sinn von §
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|