VG Stuttgart, vom 12.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 1247/05
Annahme von vorteilsgerechten Maßstäben bei i.R.d. Erhebung eines Anschlussbeitrages auf das Maß der zulässigen Grundstücknutzung abhebenden Verteilungsmaßstäben; Abhängigkeit des Gebrauchswertes und des Nutzungswertes eines Grundstücks und damit des beitragsrechtlichen Vorteils vom Maß der zulässigen baulichen Nutzung; Annahme einer atypischen Vorteilssituation eines als Flugzeugfrachtzentrum genutzten Grundstücks bei der Grundstücksentwässerung zur Rechtfertigung der Festsetzung eines anderen Abwasserbeitrags; Pflicht des Ortsgesetzgebers zur Einplanung eines sog. Artzuschlages für gewerblich oder industriell genutzte oder nutzbare Grundstücke in einer Abwasserbeitragssatzung; Grundsätzlich stärkere Beanspruchung der kommunalen Kanalisation durch gewerblich oder industriell nutzbare Grundstücke als im Falle einer Wohnnutzung; Korrekturbedürftigkeit des groben Maßstabs für die Quantifizierung eines Vorteils bei Nötigung zu einer Einführung eines Artzuschlages durch die Art der baulichen Nutzung; Vorteilsgerechtigkeit einer Beitragserhebung für ein bestimmtes Grundstück im Gebiet einer Abwasserbeseitigungseinrichtung auf Grundlage eines Vergleichs mit den übrigen Grundstücken des Gebiets
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.11.2009 - Aktenzeichen 2 S 434/07
DRsp Nr. 2010/713
Annahme von vorteilsgerechten Maßstäben bei i.R.d. Erhebung eines Anschlussbeitrages auf das Maß der zulässigen Grundstücknutzung abhebenden Verteilungsmaßstäben; Abhängigkeit des Gebrauchswertes und des Nutzungswertes eines Grundstücks und damit des beitragsrechtlichen Vorteils vom Maß der zulässigen baulichen Nutzung; Annahme einer atypischen Vorteilssituation eines als Flugzeugfrachtzentrum genutzten Grundstücks bei der Grundstücksentwässerung zur Rechtfertigung der Festsetzung eines anderen Abwasserbeitrags; Pflicht des Ortsgesetzgebers zur Einplanung eines sog. Artzuschlages für gewerblich oder industriell genutzte oder nutzbare Grundstücke in einer Abwasserbeitragssatzung; Grundsätzlich stärkere Beanspruchung der kommunalen Kanalisation durch gewerblich oder industriell nutzbare Grundstücke als im Falle einer Wohnnutzung; Korrekturbedürftigkeit des groben Maßstabs für die Quantifizierung eines Vorteils bei Nötigung zu einer Einführung eines Artzuschlages durch die Art der baulichen Nutzung; Vorteilsgerechtigkeit einer Beitragserhebung für ein bestimmtes Grundstück im Gebiet einer Abwasserbeseitigungseinrichtung auf Grundlage eines Vergleichs mit den übrigen Grundstücken des Gebiets
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